Leistungsinhalt
vollständige Entfernung und Erneuerung der Kunststoffbasis bei Erhaltung der Halte-, Dehn- und/oder Regulierungselemente
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• betroffener Kiefer, Art des Gerätes
• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• je KFO-Basis einmal abrechenbar.
• ist keine Instandsetzung im Sinne der L-Nrn. 861 0, 862 0 und 863 0.
• Für die Fixierung der Bisslage mit einem zweiten Modell und dem Einstellen in einen Fixator, sind die L-Nrn. 001 0 und 011 2, nicht jedoch nach L-Nr. 012 0 abrechenbar.
Beachte
• nur die Basiserneuerung löst nicht die BEMA Nr. 125 und BEL-Nr. 861 0 aus
• zusätzliche Leistungen der Instandsetzung/Wiederherstellung/Erweiterung, sind diese separat berechenbar nach 861 0, 862 0, 863 0, 802 1 - 802 7
• bei erforderlichem Gegenkiefermodell kann die BEL- Nr 001 0 (Modell) und die 011 2 (Foxator ) berechnet werden. Die Berechnung des Mittelwertartikulators (012 0) ist ausgeschlossen.
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Verbrauchsmaterial
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare / Hinweise
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)
- Aus systematischen Gründen wird die BEL-Nr. 811 0 KFO-Basis erneuern BEL II - 2006 zur BEL-Nr. 864 0 im BEL II - 2014 (Einordnung aller KFO-Erneuerungen und Instandsetzungen am Ende der 800er Gruppe).
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Die L-Nr. 864 0 beinhaltet die vollständige Entfernung und Erneuerung der Kunststoffbasis bei Erhaltung der herausgelösten Halte-, Dehn- und Regulierungselemente.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 864 0 ist je KFO-Basis einmal abrechenbar.
Die L-Nr. 864 0 ist keine Instandsetzung im Sinne der L-Nrn. 861 0, 862 0 und 863 0.
Für die Fixierung der Bisslage mit einem zweiten Modell und dem Einstellen in einen Fixator, sind die L-Nrn. 001 0 und 011 2, nicht jedoch nach L-Nr. 012 0 abrechenbar.