BEL-Nr.:
933 8
Leistungsinhalt
- Versand durch Laborboten, je Versandgang
- Versand durch Kurier, je Versandgang
- Versand durch Paketdienst
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Anzahl der Versandgänge nach Möglichkeit mit Datum
Abrechnungsbestimmungen
abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der ZE-Richtlinien (Ausnahmefälle: Einzelzahnlücke/atrophierter Kiefer)
- je Versandgang/Kurierfahrt
- Die Versandkosten sind pauschal abzurechnen. Zur Bestimmung der Pauschale ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit der Versorgung (§ 12 SGB V) zu beachten.
- Ein Ansatz im Praxislabor ist nicht möglich
Beachte
Mit den Versandkosten nach Nr. 933 8 werdend die Auslagen pro Lieferung/Versand berechnet. Der Ansatz ist pro Versandgang zwischen Labor und Praxis möglich.
Die Anzahl der ansatzfähigen Laborkosten ist abhängig von den tatsächlich erbrachen Leistungen. Bitte gut dokumentieren.
Die Anzahl der ansatzfähigen Laborkosten ist abhängig von den tatsächlich erbrachen Leistungen. Bitte gut dokumentieren.
Kommentare / Hinweise
- Die BEL-Nr. 933 8 beschreibt keine zahntechnische Leistung sondern, dient der Abgeltung von Auslagen im Zusammenhang mit dem Versand. Sie ist je Versandgang einemal abrechenbar und daher mengenmäßig nicht beschränkt. Da die BEL-Nr. 933 8 pauschal abzurechnen ist, beschreibt die Bestimmung, dass der Versand nicht nach der Entfernung oder der Versandart verschieden abgerechnet werden darf.
Kommentarquelle:
VDZI
Der Versandgang beinhaltet den Transport des jeweiligen Werkstücks (z. B. Kronen, Abdruck), für das die Versandkostenpauschale abgerechnet werden kann. Fahrten ohne das jeweilige Werkstück (Leerfahrten) sind keine Versandgänge.“
Kommentarquelle:
VDZI und KZBV