24b Verwendung von gegossenen komplizierten Halte- und Stützvorrichtungen, bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungenn

Beschreibung

Verwendung von gegossenen komplizierten Halte- und Stützvorrichtungen, bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen

zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15 oder nach Nr. 23 zusätzlich

- nicht bei provisorischen Prothesen -

Leistung

Verwendung von gegossenen komplizierten Halte- und Stützvorrichtungen, bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen

Zielgruppe

Zahnmedizin

€ Betrag

88,56

Abrechnungsart

BU

BU Nr.

24b

BU Kategorie

Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten