25c Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach nach Weitergehenden Maßnahmen nach den Nrn. 15, 16 und 17-24

Kategorie
Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten
Nummern
BU Nr.
25c
Grundlegendes
Beschreibung

Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 15, 16 und 17-24

nach Weitergehende Maßnahmen

Leistung

Enden die Leistungen nach Weitergehende Maßnahmen, so ist Dreiviertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig (Nr. 15, 16, 17-24)

Abrechnungsart
BU