Beschreibung
Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 15, 16 und 17-24
nach Weitergehende Maßnahmen
Leistung
Enden die Leistungen nach Weitergehende Maßnahmen, so ist Dreiviertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig (Nr. 15, 16, 17-24)
Zielgruppe
Zahnmedizin
Abrechnungsart
BU
BU Nr.
25c
BU Kategorie
Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten