11b Maßnahmen bei der Versorgung eines Lückengebisses mittels festsitzender oder abnehmbarer Brücken, je ersetztem Zahn
Weitere Maßnahmen bei der Versorgung eines Lückengebisses mittels festsitzender oder abnehmbarer Brücken, je ersetztem Zahn (zusätzlich zur Nr. 11 a)