Ä549 Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung bei Behandlung verschiedener Körperregionen

GOÄ Kategorie
E. Physikalisch-medizinische Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
Ä549
Grundlegendes
Beschreibung

Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme) bei Behandlung verschiedener Körperregionen in einer Sitzung

Abrechnungsart
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Nummern
Punktzahl
55
Faktor
(1.0) 3.09 €
(2.3) 7.11 €
(3.5) 10.83 €
Abrechnungsbestimmungen
  1. max. einmal je Sitzung berechnungsfähig
  2. eine abweichende Vereinbahrung (über 2,5 fach) nach § 2 Abs. 1 GOÄ ist nicht möglich
  3. Die GOÄ 549 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden.
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentartext
  1. Diese Leistung ist im reduzierten Gebührenrahmen zu bemessen.