Ä548 Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung

GOÄ Kategorie
E. Physikalisch-medizinische Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
Ä548
Grundlegendes
Beschreibung

Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme)

Abrechnungsart
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Nummern
Punktzahl
37
Faktor
(1.0) 2.08 €
(2.3) 4.79 €
(3.5) 7.28 €
Abrechnungsbestimmungen
  1. max. einmal je Sitzunge berechnungsfähig
  2. eine abweichende Vereinbahrung (über 2,5 fach) nach § 2 Abs. 1 GOÄ ist nicht möglich
  3. Die GOÄ 548 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden.

 

Kommentartext
  1. Diese Leistung ist im reduzierten Gebührenrahmen zu bemessen.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss