GOÄ Kategorie
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
- Abrechnungsnummer 7700
- Art und Inhalt
Leistungsinhalt
- kurze Bescheinigungen, Berichte und Zeugnisse,
- Arbeitunfähigkeitbescheinigungen
- Patientenbegleitschreiben, z. B. mit spezifischen Hinweisen auf patientenbezogene Besonderheiten für weiterbehandelnden Zahnarzt, MKG , KFO u. ä,
- KZV Besonderheiten beachten
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- keine
Leistungsinhalt
- Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Schulbescheinigungen
- Behandlungsabschlussbescheinigungen
- Ausstellen eines PSI-Index
- Porto gem. § 10 GOÄ zusätzlich berechenbar
- nicht für das Ausstellen von Rezepten und Wiederholungsrezepten und Krankenkassenanfragen der PKV oder privater Zusatzversicherungen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis Stand April 2018
Die Gebühr ist auch für andere kurze Bescheinigungen wie die Ausstellung eines neuen Impfausweises, Eintragungen im Allergiepass, Schulbefreiung, Sportbefreiung, Befreiung vom Kindergarten, Personenbeförderungsschein etc. berechnungsfähig. Unter Beachtung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 31.12.2018 berechtigen das Ausstellen eines Röntgenpasses und Eintragungen in diesen zur Berechnung der Nummer.
Kommentarquelle
BZÄK