Ä70 / 7700 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

GOÄ Kategorie
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
Ä70
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung

Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Nummern
BEMA Bewertungszahl
5
  • Abrechnungsnummer 7700
  • Art und Inhalt
Abrechenbar je
je Inanspruchnahme
  • kurze Bescheinigungen, Berichte und Zeugnisse,
  • Arbeitunfähigkeitbescheinigungen
  • Patientenbegleitschreiben, z. B. mit spezifischen Hinweisen auf patientenbezogene Besonderheiten für weiterbehandelnden Zahnarzt, MKG , KFO u. ä,
  • KZV Besonderheiten beachten
zusätzlich berechnungsfähig
Nummern
Punktzahl
40
Faktor
(1.0) 2.25 €
(2.3) 5.17 €
(3.5) 7.87 €
Abrechenbar je
je Inanspruchnahme
Abrechnungsbestimmungen
  • keine
  • Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber
  • Schulbescheinigungen
  • Behandlungsabschlussbescheinigungen
  • Ausstellen eines PSI-Index
  • Porto gem. § 10 GOÄ zusätzlich berechenbar
  • nicht für das Ausstellen von Rezepten und Wiederholungsrezepten und Krankenkassenanfragen der PKV oder privater Zusatzversicherungen
Kommentartext

Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis Stand April 2018

Die Gebühr ist auch für andere kurze Bescheinigungen wie die Ausstellung eines neuen Impfausweises, Eintragungen im Allergiepass, Schulbefreiung, Sportbefreiung, Befreiung vom Kindergarten, Personenbeförderungsschein etc. berechnungsfähig. Unter Beachtung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 31.12.2018 berechtigen das Ausstellen eines Röntgenpasses und Eintragungen in diesen zur Berechnung der Nummer.
 

Kommentarquelle
BZÄK