Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Autogenes Training gemäß § 6 Abs. 2 GOZ entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Das autogene Training ist ein seit 1925 bekanntes und wirksames Entspannungsverfahren, das auf Autosuggestionen beruht. Vor zahnärztlichen Maßnahmen angewandt, kann es zu einer deutlich geringeren Belastung während der Behandlungssituation führen. Autogenes Training besteht in der Grundstufe aus sechs Übungen, die der Patient unter Anleitung erlernen kann. Der zeitliche Aufwand für die Anwendung des autogenen Trainings ist vom Übungsstand des Patienten abhängig und kann von weniger als einer Minute bis zu mehr als 20 Minuten betragen
Abrechnungsart
GOÄ
Analogleistung
Privat abrechnen