Herstellung einer Orientierungsschiene

Behandlungsbereich

Implantologie

Beschreibung

Herstellung einer Orientierungsschiene gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen

Kommentare / Hinweise

Januar 2021

Der zahnärztliche Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung der Schablone ist im Leistungstext nicht beschrieben und kann daher nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden.

Kommentarquelle:
BZÄK