Postendodontischer Stiftaufbau

Kategorie
C. Konservierende Leistungen
Beschreibung

Postendodontische Stiftaubau, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX ( Text der Originalposition )

Diese Leistung wird zur Abrechnung herangezogen, wenn nach erfolgtem Stiftaufbau der Zahn mit einer definitiven Füllung versorgt wird und keine Krone erhält.

Endodontie
Kommentartext

43. Die provisorische Verankerung von bereits vorhandenen definitiven oder provisorischen Kronen auf frakturierten, aber erhaltungswürdigen Zähnen mit reversiblen Stiftaufbauten im Rahmen einer endodontischen Versorgung ist analog berechnungsfähig. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2270 (Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung) für angemessen.

Kommentarquelle
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen
Analogleistung
GOZ
Privat abrechnen