Behandlungsbereich
Prophylaxe
Beschreibung
PZR an bedingt lösbaren Sekundär-/Tertiärstrukturen nach Demontage, je Implantat gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Hierunter ist die professionelle Zahnreinigung an implantologisch-prothetischen Konstruktionen zu verstehen, die nicht fest zementiert sind. Diese können unter bestimmten Bedingungen abgenommen, gereinigt und später wieder eingegliedert werden.
Abrechnungsart
GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen