Fallbeschreibung / Dokumentation
01.02.: Pat. kommt zur Erstuntersuchung in die Praxis. Eingehende Untersuchung und Besprechung. Anfertigung einer Parnoramaschichtaufnahme. Besprechung wegen des abgebrochenen und zerstörten Zahnes 13 welcher Extrahiert werden müsste und über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und Versorgung der anschließenden Lücke. Zähne 12 und 14 sind unbehandelt und parodontal ungeschädigt. Aufgrund des guten Knochenniveaus Pat. über Sofortimplantate aufgeklärt sowie der Alternativmöglichkeit einer Brücke. Pat. entscheidet sich für ein Implantat. Analyse und Vermessung der Kieferregion für ein Implantat. Erstellen eines Kostenvoranschlages. Abdrücke für die Herstellung einer Orientierungsschablone werden angefertigt.
17.02.: Pat. kommt zur Extraktion und Sofortimplantation: Nach erfolgter Risikoaufklärung erfolgt:
- die Anästhesie in der Region 12-14 mittels Infiltrationsanästhesie vestibulär und in der Region 13 zusätzlich von palatinal, sowie eine Oberflächenanästhesie.
- die Vorbereitung des Pat. auf den Eingriff.
- die Extraktion des Zahnes 13 mittels Zange und Hebel mit anschließender Kürretage der Alveole.
- eine Röntgenkontrollaufnahme zum Ausschluss eine verbliebenen Wurzelrestes.
- die Sterilisierte Orientierungsschiene wird anprobiert, etwas angepasst und eingesetzt.
- die Anpassung der Alveole an die erforderliche Implantatskavität mittels sterilen Implantatbohrern und der Orientierungsschiene.
- die Sammlung und leichte Aufbereitung von Knochenspäne, die dann zusammen mit Knochenersatzmaterial eingebracht und verdichtet werden
- das Einschrauben des sterilen Implantates und das Ersetzen der Verschlusschraube durch einen Gingivaformer.
- das Vernähnen der Schleimhautlappen durch Split-Flap-Plastik über der Verschlussschraube mit atraumatischen Nahtmaterial.
- eine Abschließende Röntgenaufnahme der Region.
18.02.: Pat. kommt zur Nachkontrolle. Hatte soweit nur leichte Beschwerden. Wunde wurde angeschaut und gespült.
23.02.: Pat. kommt zur Nahtentfernung. Wunde sieht konform aus. Fäden wurden entfernt, die Wundregion kontrolliert.
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnschema
TP | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
B | X | |||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | |
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
B | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
TP |
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
01.02. | BEMA 01 |
Eingehende Untersuchung |
1 | |
01.02. | BEMA Ä935d |
Orthopantomogramm |
1 | |
01.02. | GOZ 0030 |
Heil- und Kostenplan |
1 | |
01.02. | GOZ 9000 |
Implantatbezogene Analyse einschließlich Implantatauswahl |
1 | |
17.02. | 13 | BEMA 40 |
Infiltrationsanästhesie |
1 |
17.02. | 13 | BEMA 43 |
Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung |
1 |
17.02. | 13 | BEMA Ä925a |
Röntgen, bis zwei Aufnahmen |
1 |
17.02. | 12-14 | GOZ 0080 |
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich |
1 |
17.02. | 12,14 | GOZ 0090 |
Intraorale Infiltrationsanästhesie |
2 |
17.02. | 13 | GOZ 9003 |
Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer |
1 |
17.02. | 13 | GOZ 9010 |
Implantatinsertion |
1 |
17.02. | GOZ 0530 |
Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind |
1 | |
17.02. | 13 | GOZ 9100 |
Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich |
1 |
17.02. | 14-12 | N/A | Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation |
1 |
17.02. | 13 | N/A | Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion |
1 |
18.02. | 13 | GOZ 3290 |
Kontrolle nach chirurgischem Eingrif |
1 |
23.02. | 13 | GOZ 3300 |
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff |
1 |
23.02. | 13 | GOZ 3290 |
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff |
1 |
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
Abrechnungsbereiche
Hinweise zur Abrechnung
Die Extraktion des Zahnes geht über die gesetzliche Krankenkasse, die Implantation ist Privat zu vereinbaren mit einer Vereinbarung nach § 7 Abs. 8 Bundesmanelvertrag - Zahnärzte
Kommentar des BZÄK zur GOZ Position 9010 (Stand: Jan. 2021)
- Die Gebührennummer beschreibt die wesentlichen Leistungsbestandteile der Implantation für ein enossales Implantat.
- Andere Formen von Implantationen sind ggf. analog zu berechnen.
- Leistungsinhalte sind die Schaffung eines formkongruenten Implantatbettes für die Einbringung des ausgewählten Implantats entsprechend dem Implantatdesign, dem Durchmesser und der Länge, ferner die intraoperativen Prüfschritte zur Feststellung der erforderlichen enossalen Bohrungstiefe sowie das Einbringen bzw. Einschrauben oder Verbolzen des Implantats.
- Röntgenologische Überprüfungen sind gesondert berechnungsfähig.
- Eine ggf. erforderliche Knochenkondensation ist Inhalt der Leistungsbeschreibung, kann sich jedoch aufgrund des Mehraufwands gegenüber der Durchschnittsleistung in der Wahl des Gebührenfaktors niederschlagen.
- Die Glättung des Kieferknochens am Insertionsort ist ebenfalls Inhalt der Leistung, kann sich jedoch aufgrund des Mehraufwands gegenüber der Durchschnittsleistung in der Wahl des Gebührenfaktors niederschlagen.
- Implantate, Implantatteile und einmalverwendbare Implantatfräsen sind zusätzlich berechnungsfähig.
- Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0530 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Eine Interimsversorgung sollte nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden.
Berechnungsfähige Materialien
- einmal verwendbarer Knochenkollektor
- atraumatisches Nahtmaterial
- Anästhetikum
- Implantat, Implantatteile
- ggf. einmal verwendbare Implantatfräsen