Fallbeschreibung / Dokumentation
Bei einer Patientin sollen die Zähne 13-23 kosmetisch korrigiert werden durch Anfertigung von Veneers. Zuvor sollen sowohl ein Wax-up als auch ein Mock-up im Labor erstellt werden.
01.07.: Eine Vereinbarung nach § 2 Abs.3 GOZ wird der Patientin vorgelegt, da es sich bei der vorgesehenen Behandlung um eine Leistung auf Verlangen der Patientin handelt.
Folgende Behandlungen werden durchgeführt:
-vollständige körperlichen Untersuchung des stomatognaten Systems,
-ausführliche Beratung (Dauer 15 Minuten).
-ein Heil- und Kostenplan wird erstellt.
06.07. Die Patientin hat die Vereinbarungen unterschrieben und ist mit der Behandlung einverstanden
-Es werden 2 Intraorale Fotos zur Diagnostik hergestellt,
-herkömmliche Abdrücke von Ober- und Unterkiefer werden genommen, die Zahntechnik stellt sowohl Situationsmodelle als auch Arbeitsmodelle von beiden Kiefern her.
12.07. Die Zahntechnik schickt ein Wax-up der Veneers 13-23
-Der Zahnarzt kontrolliert den Biss im Artikulator und korrigiert die Stellung der Zähne etwas.
-Es wird eine Formgebungshilfe anhand eines Silikonabdrucks hergestellt.
20.07. Die Zähne 13-23 werden präpariert
-Nach Oberflächenanästhesie werden alle Zähne mit Infiltrationsanästhesie betäubt.
-Vier optisch elektrische Abformungen werden erstellt inklusive einer digitalen Bissnahme
-Die Registrierung der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, die Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung und Registrierung von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung werden vorgenommen. Das Labor fertigt im 3D Drucker Modelle an.
-Es wird eine umfangreiche, individuelle Farbbestimmung vorgenommen.
-Provisorien werden direkt modelliert, Lichtgehärtet und provisorisch befestigt.
27.07. Das von der Zahntechnik hergestellte Mock-up der Zähne 13-23 in Kunststoff kann provisorisch befestigt werden.
-Im Gegenkiefer werden die Zähne 33-43 etwas eingeschliffen um sie dem Biss anzupassen.
-Die Patientin soll prüfen, ob die Farb- und Formgestaltung ihren Vorstellungen entspricht. Bei vollkommener Zufriedenheit werden die Veneers in Auftrag gegeben.
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
01.07. | N/A | Vollständige körperliche Untersuchung des stomatognaten Systems |
1 | |
01.07. | N/A | Eingehende Beratung, Mindestdauer 10 Minuten |
1 | |
01.07. | GOZ 0040 |
Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans mit Funktionsananlyse |
1 | |
06.07. | N/A | Fotographie zur Diagnostischen Auswertung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) |
1 | |
06.07. | GOZ 0060 |
Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle |
1 | |
06.07. | N/A | BEB Abdruck, Prothese, Schiene desinfizieren |
2 | |
12.07. | N/A | Kontrolle der Artikulation im Artikulator durch den Zahnarzt gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) |
1 | |
12.07. | N/A | BEB Formteilfür für die provisorische Versorgung |
1 | |
12.07. | N/A | BEB Abdruck, Prothese, Schiene desinfizieren |
1 | |
20.07. | 13-23 | GOZ 0080 |
Oberflächenanästhsie |
1 |
20.07. | 13-23 | GOZ 0090 |
Infiltrationsanästhesie |
6 |
20.07. | GOZ 0065 |
Optisch-elektrische Abformung |
4 | |
20.07. | N/A | Virtuelle Modellanalyse gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) |
1 | |
20.07. | GOZ 8010 |
Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers |
1 | |
20.07. | N/A | BEB Abdruck, Prothese, Schiene desinfizieren für das Registrat |
1 | |
20.07. | GOZ 8035 |
Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung |
1 | |
20.07. | N/A | Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung im virtuellen Artikulator gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) |
1 | |
20.07. | N/A | BEB Auswerten eines Registrates |
1 | |
20.07. | N/A | BEB Individuelle Zahnfarbenbestimmung in der Praxis |
1 | |
20.07. | 13-23 | GOZ 2260 |
Provisorium ohne Abformung je Zahn |
6 |
27.07. | 13-23 | N/A | Eingliederung eines Mock ups je Zahn gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) |
6 |
27.07. | 33-43 | GOZ 8100 |
Subtraktive Maßnahmen je Zahnpaar |
3 |
Abrechnungsart
Abrechnungsbereiche
Berechnungsfähige Materialien
- Abdruckmaterial
- Anästhetikum
- Material für Provisorien ohne Abdruck
- Material 3D Modelle
- Zahntechnisches Material