Vollständige Unterfütterung einer partiellen Prothese im OK - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Vollständige Unterfütterung der OK Teilprothese (Modellgussprothese)

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
27.07. OK BEMA
100d(i)

Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
  •    Versorgungsform:
           Regelversorgung
  •    löst folgende Festzuschüsse aus:
           1x 6.6
  • Bei zeitgleicher Planung - d.h. in gleicher Sitzung - von Unterfütterungsmaßnahmen nach Bema-Nr. 100d mit Reparaturmaßnahmen nach Bema-Nr. 100a oder 100b nur Bema-Nr. 100d als höherwertige Leistung abrechenbar.
  •  BEMA-Nrn. 100 a und b neben BEMA-Nrn. 100 c bis f abrechnungsfähig, wenn die Wiederherstellung der Funktion (Bruch- und Sprungreparatur) oder die Erweiterung einer Prothese und die Unterfütterung einer abnehmbaren Prothese nicht in einer Sitzung durchführbar ist.
  • Ein Eintrag im Bemerkungsfeld oder im Feld „KZV-interne Mitteilung“ hinsichtlich der „zweizeitigen Durchführung“ ist sinnvoll.

   eine vollständige direkte Unterfütterung ist nicht Bestandteil der BEMA und muss gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z mit den Patienten vereinbart werden. Ein Festzuschuss ist in diesem Fall nicht gewährt.

  • BEL II 801 0 Grundeinheit Instandsetzung ZE ist nicht in Zusammenhang mit der Unterfütterung anzusetzen, wenn keine weiteren Reparaturmaßnhamen durchgeführt werden. 
Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial
Berechnungsfähige Laborpositionen