Leistungsinhalt
Provisorische Krone, Stiftkrone oder Brückenzwischenglied ohne Armierung, einschließlich Pin setzen je Stumpfsegment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
Sägeschnitt, Stumpfsegment beschleifen und vorbereiten
Präparationsgrenze darstellen.
ggf.ausblocken, versiegeln oder lackieren, ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips einschließlich Reponieren
Höchstpreis Fremdlabor
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Anzahl der hergestellten provisorischen Kronen / Brückenglieder
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
Abrechnungsbestimmungen
• Für die Herstellung einer provisorischen Krone, Stiftkrone oder eines Brückenzwischengliedes nach L-Nr. 031 0 ist ein Formteil nach L-Nr. 032 0 nicht abrechenbar
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
• Abdruckmaterial
• prov. Krone/Stiftkrone/Brückenglied
Kommentare und Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Provisorische Krone, Stiftkrone oder Brückenzwischenglied ohne Armierung, einschließlich Pin setzen je Stumpfsegment,auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
Sägeschnitt, Stumpfsegment beschleifen und vorbereiten Präparationsgrenze darstellen.
Ggf.ausblocken, versiegeln oder lackieren, ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips einschließlich Reponieren
Erläuterungen zur Abrechnung
Für die Herstellung einer provisorischen Krone, Stiftkrone oder eines Brückenzwischengliedes nach L-Nr. 031 0 ist ein Formteil nach L-Nr. 032 0 nicht abrechenbar
zusätzlich berechnungsfähig
• für die Herstellung des am Stuhl hergestellten Kurzzeitprivisoriums
• ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL