Leistungsinhalt
Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung - Bonwillklammer
Die L-Nr. 202 6 ist Bestandteil der L-Nr. 205 0.
Beachte
Die gegossene Bonwillklammer mit Auflage ist eine gegossene Halte- und Stützvorrichtung für herausnehmbaren Zahnersatz. Sie wird in einem Stück mit der Modellgussbasis gegossen. Die gegossene Bonwillklammer ist eine vierarmige Klammer, in der Regel mit zwei Auflagen, die zwei nebeneinanderstehende Zähne umfasst.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Anzahl der Klammern
Zahnangabe
Herstellungsort:
Eigenlabor (Name des ZT)
Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer
Abrechnungsbestimmungen
Im Zusammenhang mit der L- Nr. 205 0 ist die L- Nr. 202 6 nicht abrechenbar.
Werden im Reparaturfall Klammern seperat gegossen, ist jeweils einmal pro Prothese die L- Nr. 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer) abzurechnen.
In Verbindung mit einer Bonwillklammer ist der Ney-Stiel nach L- Nr. 202 6 seit 2015 nicht mehr zusätzlich abrechenbar.
Im Reparaturfall ist zusätzlich das Einarbeiten einer Klammer L-Nr. 802 5 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten) abrechenbar
Das Anlöten einer gegossenen Klammer im Reparaturfall ist über die Metallverbindung L- Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) berechenbar.
Verbrauchsmaterial
- Abdruckmaterial
- Biss Silikon