Leistungsinhalt
- Ankerband oder Ankerkappe, individuell gefertigt, im Regelfal gegossen
Beachte
- auf KFO Technik beschränkt
- Grundelelement bei festsitzenden Geräten
- müssen individuell gefertigt sein, ansonsten ist die Nummer nicht berechenbar und wird über das zahnärztliche Honorar abgegolten
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Höchstpreis Fremdlabor
23.78€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Zahnangabe, Art
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Ankerband oder Ankerkappe, individuell gefertigt
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Entspricht
BEB'97 Leistung
BEB Zahntechnik Leistung