Leistungsinhalt
- Einarbeiten eines Einzelelementes wie z. B. eines Schlosses, eines Röhrchens, eines Lückenhalters oder Lückendehners
Beachte
- auf KFO Technik beschränkt
- je Einzelelement berechenbar zzgl. Material
- an festsitzenden und herausnehmbaren Arbeiten möglich
- Lötungen sind nach der BEL-Nr. 744 0 abzurechnen
- Nicht abrechenbar für Röhrchen, die an ein Band nach Geb.-Nr. 126b (Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laboratoriumskosten) angelötet werden
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Region, Angabe zur Art des Einzelelementes und Herstellers
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Verbrauchsmaterial
Konfektionsteile
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Einarbeiten eines Einzelelementes wie z. B. eines Schlosses, eines Röhrchens, eines Lückenhalters oder Lückendehners
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Entspricht
BEB'97 Leistung
BEB Zahntechnik Leistung