Leistungsinhalt
Erneuerung eines Elementes bei der Instandsetzung eines intermaxillären Verbindungs- oder Führungselementes
Beachte
- auf den kieferorthopädischen Bereich beschränkt
- in Verbindung mit der BEL-Nr. 861 0 Grundeinheit/Instands. KFO oder Aufbissbehelf, da am vorhandenen Gerät erbracht
- das Verbindungselement selbst wird separat abgerechnet
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Höchstpreis Fremdlabor
12.94€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Art und Defekt des Verbindungselementes
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)
- Die Erneuerung eines Verbindungselementes konnte im BEL II - 2006 unter der BEL-Nr. 741 0 abgerechnet und die Hälfte der Vergütung der BEL-Nr. 741 0 in Ansatz gebracht werden. Da Wiederherstellungsmaßnahmen bei KFO-Geräten im BEL II - 2014 unter den 800er BEL-Nrn. aufgenommen wurden, wurde die neue BEL-Nr. 863 0 LE Erneuerung eines Elementes/intermaxillär in das BEL II - 2014 eingeführt. Bei der Festsetzung des Preises für die BEL-Nr. 863 0 gehen der VDZI und der GKV-SV daher davon aus, dass die Hälfte des Preises für die BEL-Nr. 741 0 als Ausgangsbasis für die Preisverhandlungen zur BEL-Nr. 863 0 zu Grunde gelegt wird.
Kommentarquelle
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
Kommentartext
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Erneuerung eines Elementes bei der Instandsetzung eines intermaxillären Verbindungs- oder Führungselementes
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen