870 0 Remontieren KFO-Gerät

Kategorie
Teil 8 Reparaturen und Erweiterungen
Nummern
BEL-Nr.
870 0
Leistungsinhalt
  • Remontage/Reparatur eines kieferorthopädischen Gerätes z.B. Crozat, Retainer, Quad-Helix
  • Die L-Nr. 870 0 ist je remontiertem kieferorthopädischen Gerät einmal abrechenbar.

 

Beachte
  • nur im Zusammenhang mit kieferorthopädischen Behandlungsmitteln
  • je Gerät
  • für rein gebogene Behandlungsmittel wie Quad-Helix, Crozat usw. , ohne Kunststoffelemente/-basis
  • BEL 744 0  metallverbindung KFO  bei Bedarf zusätzlich berechenbar•
  • BEL 001 0 Modell bei Bedarf zusätzlich berechenbar
  • Material f. LOT nicht extra berechenbar bei BEL 870 0

Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.

 

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Art des Gerätes  und des Defekts oder der notwendige Anpassung
  • ggf. Abdrucknahme
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • je remontiertem kieferorthopädischen Gerät einmal abrechenbar.
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)

  1. Die kieferorthopädischen Reparaturleistungen wurden aus dem speziellen Leistungsteil der Gruppe 7 in die für Reparaturen und Erweiterungen maßgebliche Gruppe 8 überführt. Damit soll eine über alle Leistungsbereiche gleichermaßen strukturierte Zuordnung sichergestellt werden. Zahntechnische Leistungen aus allen Bereichen, die sich mit Reparaturen und Erweiterungen befassen, sind in der Gruppe 8 zusammengefasst.
  2. BEL-Nr. 770 0 Remontieren KFO-Gerät erhält die neue BEL-Nr. 870 0 Remontieren KFO-Gerät.
  3. Die Erläuterungen zum Leistungsinhalt und zur Abrechnung wurden gegenüber der BEL-Nr. 770 0 ergänzt und damit präzisiert. Bei der Festsetzung des Preises für die BEL-Nr. 870 0 gehen der VDZI und der GKV-SV davon aus, dass der Preis für die BEL-Nr. 770 0 BEL II - 2006 als Ausgangsbasis für die Preisverhandlungen zur BEL-Nr. 870 0 zu Grunde gelegt wird.
Kommentarquelle
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
Kommentartext

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Remontage eines kieferorthopädischen Gerätes z. B. Crozat, Retainer, Quad-Helix

Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 870 0 ist je remontiertem kieferorthopädischen Gerät einmal abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen