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Schwarzes Sparschwein steht auf Kleingeld
Auch Kleinvieh macht Mist – die vergessenen Leistungen

Die Wiedereinführung der Budgetierung für Kassenleistungen und die steigenden Kosten verstärken den finanziellen Druck auf die Praxen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass alle erbrachten Leistungen auch den Weg in die Abrechnung finden.

Wirft man einen Blick in die Leistungsstatistik der Praxis, sieht man sehr schnell, welche Leistungen wie häufig berechnet werden. Es fällt jedoch auch auf, welche Leistungen nicht oder nur sporadisch berechnet werden. Besonders auffällig ist, dass in vielen Praxen Leistungen aus dem Bereich der GOÄ sehr selten bis gar nicht berechnet werden.

Modell Unterkieferpotrusionsschiene
Abrechnung der Unterkieferprotrusionsschiene zu Lasten der GKV

Der Beschluss zur Aufnahme der Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe als Vertragsleistung ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten. Die neuen BEMA-Leistungen finden sich im BEMA-Teil 2 Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe) und obstruktiver Schlafapnoe (Unterkieferprotrusionsschiene) und bilden dort einen neuen eigenständigen Leistungskomplex.

Parosonde und Spiegel
PAR-Therapie zwischen Wirtschaftlichkeitsgebot und Budgetierung

In vielen Praxen haben PAR-Therapien bei Kassenpatienten seit dem 01.07.2021 stark zugenommen. Der Wegfall der Zugangsvoraussetzungen, wie Beseitigung von Reizfaktoren und Verbesserung der Mundhygiene im Vorfeld der Therapie und die Möglichkeit eine systematische PAR-Therapie auch an wenigen behandlungsbedürftigen Zähnen vorzunehmen, führte zu einem sprunghaften Anstieg. Die gute Honorierung der Leistungen hat sicher mit dazu beigetragen, die S3 leitliniengerechte PAR-Therapie in den Praxen zu etablieren.

Frau verzweifelt über einem Berg Akten
Wirtschaftlichkeitsprüfung – was ist zu beachten?

Zum Jahresende haben viele Praxen Post der Prüfungsstelle erhalten, eine Überprüfung der Abrechnung ergab Auffälligkeiten. Die Einleitung der Prüfverfahren erfolgt häufig auf Antrag seitens der Krankenkassen bzw. der KZV wenn Abweichungen der Abrechnungshäufigkeit bestimmter Leistungen im Vergleich zu den Durchschnittswerten auffallen. Prüfverfahren haben häufig empfindliche finanzielle Rückforderungen zur Folge, weshalb im Fall der Fälle richtig zu reagieren ist.

Notdienst – die Abrechnung von Zuschlägen

Jede Praxis trifft es irgendwann, die Einteilung zum zahnärztlichen Notdienst. Notdiensttage sind besondere Tage, der Tagesablauf lässt sich nicht wirklich planen und keiner weiß, welche Überraschungen der Tag mit sich bringt. Auch in der Abrechnung kommen Gebühren-Positionen auf uns zu, die uns sonst im Praxisalltag eher selten begegnen.