GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z. B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z. B. Zunge)
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
Die GOÄ 2402 ist je erfolgter Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z. B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z. B. Zunge) abrechenbar.