Analgesie durch Akupunktur

Kategorie
A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen
Beschreibung

Analgesie durch Akupunktur gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

 

Erläuterung

Durch das gezielte Setzen von Akupunkturnadeln kann das Schmerzempfinden eines Patienten im Wesentlichen ausgeschaltet werden. Anstatt die Akupunkturpunkte durch manuelles Drehen der Nadeln zu stimulieren, kann die Stimulation auch durch elektrischen Strom von etwa derselben langsamen Frequenz (2-4 Hz) erfolgen.

Allgemeine Leistungen
Analogleistung
GOZ
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