Grundlegendes
Beschreibung
Entfernung eines tief frakturierten Implantats durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten Nachbarstrukturen, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. / GOÄ-Nr. (Text der Originalleistungsposition)
Behandlungsbereich
Chirurgie
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Beschluss 19. Eine Periimplantitis-Behandlung im offenen Verfahren stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr je nach Lokalisation die GOZ-Nr. 4090 bzw. die GOZ-Nr. 4100 für angemessen.
Kommentarquelle
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen
Abrechnungsart
Analogleistung
GOÄ
GOZ
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