Tiefziehschiene als Provisorische Versorgung

Kategorie
H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
Beschreibung

Tiefziehschiene als Provisorische Versorgung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

In bestimmten Fällen, z.B. bei überempfindlichen Patienten, die an einem starken Würgereiz leiden, wird eine Aufbissschiene mit eingearbeiteten Prothesenzähnen als provisorischer Zahnersatz eingegliedert.

 

Zahnersatz
Analogleistung
GOZ
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