1. Chirurgische Behandlung in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Kategorie
Beschreibung

Zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören

a) das Entfernen von Zähnen oder deren Wurzeln,

b) chirurgische Eingriffe bei Mund- und Kieferkrankheiten, wenn die Heilung durch andere Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht so schnell zu erreichen ist.

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