Kategorie IV. Hinweise auf Verordnungsmöglichkeiten und Preisgestaltung Beschreibung Zur wirtschaftlichen Verordnungsweise gehört auch die Verpflichtung des Zahnarztes, sich im Rahmen des Möglichen über die Preise der Arzneimittel zu unterrichten. Datum So., 18.06.2006 - 12:00 Quelle Richtlinie