Beschreibung
Nicht verordnet werden dürfen
a) Nähr-, Stärkungs- und Genussmittel, Vitamine,
b) Zahn- und Mundpflegemittel; diese gelten als Mittel der täglichen Hygiene, auch dann, wenn sie auf Grund arzneilicher Zusätze prophylaktischen oder therapeutischen Zwecken dienen sollen.
Datum
Quelle