Festzuschuss-Richtlinie
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen für die Festzuschüsse nach §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die Regelversorgungsleistungen entfallenden Beträge nach § 56 Absatz 4 SGB V (Festzuschuss-Richtlinie)
in der Fassung vom 3. November 2004
veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004 (S. 24 463)
in Kraft getreten am 1. Januar 2005,
zuletzt geändert am 18. Mai 2018,
veröffentlicht im BAnz AT 29.06.2018 B3