2. Durchführung aufgrund zahnärztlicher Indikation

Kategorie
Beschreibung

Röntgenuntersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn dies aus zahnärztlicher Indikation geboten ist. Dies kann auch der Fall sein zur Früherkennung von Zahnerkrankungen, z.B., wenn der Verdacht auf Approximalkaries besteht, die klinisch nicht erkennbar ist.

Datum
Quelle