Kategorie A. Gegenstand und Zweckbestimmung Beschreibung Nach diesen Richtlinien sollena) die Krankenkassen über ihre Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz entscheiden,b) die Zahnärzte bei der Versorgung mit Zahnersatz verfahren. Datum Mi., 07.11.2007 - 12:00 Quelle Richtlinie