Beschreibung
Für die Berücksichtigung genehmigter angestellter Zahnärzte gelten folgende Anrechnungsfaktoren:
Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
Anrechnungsfaktor:
- bis 10 Stunden pro Woche 0,25
- über 10 bis 20 Stunden pro Woche 0,5
- über 20 bis 30 Stunden pro Woche 0,75
- über 30 Stunden pro Woche 1,0.
Werden Arbeitsstunden pro Monat vereinbart, ist der Umrechnungsfaktor 1/4,2 zur Errechnung der Wochenarbeitszeit anzuwenden.
Datum
Quelle