(3) Anrechnungsfaktoren

Kategorie
Beschreibung

Für die Berücksichtigung genehmigter angestellter Zahnärzte gelten folgende Anrechnungsfaktoren:

Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit

Anrechnungsfaktor:

  • bis 10 Stunden pro Woche 0,25
  • über 10 bis 20 Stunden pro Woche 0,5
  • über 20 bis 30 Stunden pro Woche 0,75
  • über 30 Stunden pro Woche 1,0.

 

Werden Arbeitsstunden pro Monat vereinbart, ist der Umrechnungsfaktor 1/4,2 zur Errechnung der Wochenarbeitszeit anzuwenden.

Datum
Quelle