Kategorie I. Allgemeine Grundsätze Beschreibung Vor der Verordnung von Arzneimitteln soll der Zahnarzt prüfen, ob sie erforderlich ist oder ob andere Maßnahmen (z. B. hygienische, physikalische, diätetische) angezeigt sind. Datum So., 18.06.2006 - 12:00 Quelle Richtlinie