Kategorie § 5 Ermittlung und Beurteilung des Bedarfs an zahnärztlicher Versorgung Beschreibung Im Falle einer gleichzeitigen Tätigkeit als (vollzeitig oder hälftig) zugelassener Zahnarzt und/oder als angestellter Zahnarzt darf bei der Bemessung des Versorgungsgrades der Faktor 1.0 nicht überschritten werden. Datum Fr., 10.09.2010 - 12:00 Quelle Richtlinie