3. Notwendigkeit zur Zahnextraktion
Die Notwendigkeit zur Zahnextraktion ergibt sich aus Befund und Diagnose.
Die Zahnextraktion kann angezeigt sein bei
a) umfangreicher kariöser Zerstörung eines Zahnes,
b) fortgeschrittener Parodontalerkrankung,
Die Notwendigkeit zur Zahnextraktion ergibt sich aus Befund und Diagnose.
Die Zahnextraktion kann angezeigt sein bei
a) umfangreicher kariöser Zerstörung eines Zahnes,
b) fortgeschrittener Parodontalerkrankung,
Wesentlich für eine günstige Prognose ist die Mitwirkung des Patienten (Nr. 4).
Die Prognose ist für das gesamte Gebiss oder für einzelne Parodontien ungünstig bei weit fortgeschrittenem Knochenabbau von über 75 % oder einem Furkationsbefall von Grad 3.
Die konservierende Behandlung der Zähne soll so erfolgen, dass
a) die Kavitäten unter Beachtung der Substanzschonung präpariert werden,
b) die Karies vollständig entfernt wird,
c) notwendige Maßnahmen zum Pulpenschutz durchgeführt werden,
Bedarf es in Einzelfällen zusätzlicher Untersuchungen, Beratungen sowie ggf. weiterer diagnostischer Leistungen zur Überprüfung, ob die kieferorthopädische Behandlung der vertragszahnärztlichen Versorgung zuzuordnen ist, gehören auch diese zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
Bei totalen Prothesen ist in der Regel die Basis in Kunststoff herzustellen. Eine Metallbasis gehört nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Torus palatinus und Exostosen) zur Regelversorgung.
Ein Abdruck mit individuellem Löffel oder individualisiertem Löffel ist nur angezeigt, wenn für die Abdrucknahme der übliche Löffel nicht ausreicht.
Bei zahnlosem Kiefer ist die Abformung mittels eines Funktionsabdruckes angezeigt; das gleiche gilt, wenn bei stark reduziertem Restgebiss - in der Regel bis zu drei Zähne – eine funktionelle Randgestaltung notwendig ist.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
Intraorale Stützstiftregistrierungen zur Feststellung der Zentrallage gehören nur neben der Total-/Cover-Denture-Prothese zur Regelversorgung, auch auf implantatgestützten Totalprothesen im Ober- und Unterkiefer, wenn die Lagebeziehung von Unter- zu Oberkiefer mit einfachen Methoden nicht reprodu
Über eine Kombinationsversorgung wird festsitzender mit herausnehmbarem Zahnersatz zu einer funktionalen Einheit unter Verwendung von Verbindungselementen zusammengefügt.