0706 Foto- oder Video-Dokumentation

BEB-Nr.:
0706

Leistungsbeschreibung

je Fall
· z. B. zur bildlichen Information des Zahntechnikers über die Physiognomie des Patienten
· zur naturgetreuen Rekonstruktion der Gebisssituation

Planzeit in min. / 100

1 500

Kommentare

Eine Foto- oder Videodokumentation ausschließlich zu Dokumentationszwecken ist von den Gebührenpositionen der Untersuchungsleistungen erfasst und daher nicht gesondert berechnungsfähig. Amtsgericht Ludwigsburg | Aktenzeichen: 6 C 2064/16
Kommentarquelle:
BZÄK

Beachte

· auch bei Anwendung der intraoralen Kamera zur Befunddokumentation (Eigenbeleg)
· Eine vergleichbare Leistung ist in der BEL2 nicht vorhanden.