202 1 Einarmige gegossene Halte-, Stütz- oder Verbindungselemente

BEL-Nr.:
202 1

Leistungsinhalt

Einarmige gegossene Halte-, Stütz- oder Verbindungselemente

Hierzu Zählen:

  • die einarmige Klammer
  • die Inlayklammer
  • die fortlaufende Klammer (je Zahn) und
  • die Bonyhardklammer

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

  • Anzahl der Klammern
  • Art der Klammern
  • Zahnangabe
  • Herstellungsort:
  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechenbar je: 
je Zahn

Abrechnungsbestimmungen

Werden im Reparaturfall Klammern seperat gegossen, ist jeweils einmal pro Prothese der Zuschlag nach L- Nr. 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer).

Im Reparaturfall ist zusätzlich das Einarbeiten einer Klammer nach der L- Nr. 802 5 /LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten) berechenbar.

Eine einarmige Klammer benötigt im Reparaturfall grundsätzlich ein Gegenlager nach der L- Nr. 802 5 (LE Basisteil Kunststoff).

Das Anlöten im Reparaturfall ist über L- Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Istandsetzung/Erweiterung) berechenbar.

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• Biss Silikon

Kommentare / Hinweise

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)

  1. Die bis zum BEL II - 2006 geltenden Darstellungen der alternativen Klammern als Unterpositionen zu den L-Nrn. 202, 203, 204 sowie 380 und 381 erschienen den Vertragspartnern verzichtbar, weil sie nicht immer eindeutig voneinander zu differenzieren sind und ohnehin jeweils einheitliche Bundesmittelpreise aufweisen. Diese Preise wurden vom VDZI und GKV-SV daher auch für die im BEL II - 2014 geänderten L-Nrn. 202 1, 203 1, 204 1, 380 0 und 381 0 bei der Festlegung der Bundesmittelpreise für 2014 jeweils zu Grunde gelegt. Aus Gründen der Praktikabilität sind diese Leistungen in den nachfolgend dargestellten "Sammelpositionen" zusammengefasst worden.
  2. Die bisher geltenden Leistungspositionen

 

      202 1 Einarmige Klammer,
      202 2 Inlayklammer,
      202 3 Fortlaufende Klammer und
      202 4 Bonyhardklammer
      wurden in der L-Nr. 202 1 zusammengefasst.

Die bis zum BEL II - 2006 geltenden Darstellungen der alternativen Klammern als Unterpositionen zur L-Nr. 202 erschienen verzichtbar. Die L-Nr. 202 1 wird daher nach der Zahl der tatsächlich erbrachten und hier aufgeführten Klammern berechnet.

Kommentarquelle:
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)

Berechnung daneben ausgeschlossen

• neben der Neuanfertigung einer Interimsprothese mit Metallbasis