8.2 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind

Befund-Nr:
8.2

Befundbeschreibung

Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind

Abrechnungsbestimmung

1. 75 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nummern 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nummern 1.3 oder 4.7 ansetzbar.

Material

• Abformmaterial Praxis

Betrag ohne Bonus

0,00 €

Kommentare / Hinweise

KZBV-Hinweise (Stand 01.01.2015)

  1. Sofern eine prothetische Behandlung nicht vollendet wird, hat der Versicherte Anspruch auf anteilige Festzuschüsse. Je nachdem, wie weit die Behandlung bereits durchgeführt wurde, beläuft sich der Anspruch auf bis zu 50 oder 75 Prozent der für die vorliegenden Befunde maßgeblichen Festzuschüsse.
Kommentarquelle:
KZBV