Sie sind hier

Exzellente Prophylaxe – die PZR mit dem PLUS (Teil 1)

In Teil 1 dieser Serie werden die verschiedenen Leistungen vorgestellt, die zur Diagnostik im Rahmen der "Exzellenten Prophylaxe" berechnet werden können. Teil 2 der Serie informiert darüber, welche prophylaktischen und prophylaktisch-therapeutischen Leistungen sich berechnen lassen.

Erwachsenenprophylaxe besteht sicher zentral aus der professionellen Zahnreinigung. Sie ist in der GOZ mit der Gebührennummer 1040 beschrieben und beinhaltet folgende Maßnahmen: Entfernen der supragingivalen und gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied.

Nicht immer jedoch ist die professionelle Zahnreinigung ausreichend. Die Prophylaxesitzungen unterscheiden sich oft im Preis, in der Behandlungsdauer, in den einzelnen Abläufen und den verwendeten Materialien. Der individuelle Bedarf des Patienten kann durchaus dazu führen, dass weitere Leistungen notwendig sind – Prophylaxe PLUS führt zu einer besseren Patientenbindung und zur Abgrenzung aus dem Mitbewerberumfeld.

Welche Zusatzleistungen wären möglich?

DIAGNOSTIK

1. Diagnodent

Das DIAGNOdent-Gerät ist ein Gerät zur Kariesdiagnostik mittels Laserfluoreszenzmessung. Durch diese Methode kann eine nicht invasive und quantifizierbare Untersuchung der Zahnhartsubstanz vorgenommen werden. Es können auch initiale Läsionen diagnostiziert werden, die eine noch intakte Zahnoberfläche zeigen. Hieraus kann geschlussfolgert werden, ob eine weitere konservierende Therapie erforderlich bzw. ob zum Beispiel eine Fissurenversiegelung noch möglich ist.

2. Kariesrisikotest

Eine gute Möglichkeit der einfachen und schnellen Kariesrisikobestimmung ist der biochemische Schnelltest „Clinpro Cario L-Pop Test“. Er bestimmt die Stoffwechselaktivität von kariogenen Bakterien und kann schnell ausgewertet werden. Die Berechnung des Clinpro Cario L-Pop zur Kariesfrüherkennung ist weder in der GOZ noch in der GOÄ 96 geregelt. Eine Berechnung dieser Leistung ist möglich nach § 6 Abs. 1 GOZ.

3. Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI)

Die Leistung nach GOZ-Nummer 4005 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig. Die GKV stellt diese Leistung für ihre Versicherten einmal in zwei Jahren zur Verfügung. Im Rahmen einer engmaschigeren Verfolgung der Entwicklung des Parodontiums können weitere Index-Erhebungen nach GOZ-Nr. 4005 berechnet werden.

4. Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus

Die Leistung nach GOZ-Nummer 4000 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig. Für gesetzlich Versicherte kann ein vollständiger Parodontalbefund/- status nur dann berechnet werden, wenn eine systematische Behandlung von Parodontalerkrankungen im Rahmen vertragszahnärztlicher Leistungen überhaupt infrage kommt. Wird ein PA-Status erhoben, ohne dass hierauf eine Parodontalbehandlung nach Nr. P200-P203 erfolgt, ist er privat zu vereinbaren.

5. Speicheltest zur Ermittlung der Pufferkapazität/Speichelsekretionsrate/ des pH-Werts

Die Leistung „Speicheltest zur Ermittlung der Pufferkapazität/Speichelsekretionsrate/ des pH-Werts“ ist nicht in der GOZ enthalten und kann gemäß § 6 Abs. 2 GOZ nach zulässigen GOÄ-Ziffern berechnet werden.

6. Parodontitis-Risikotest

Das herkömmliche Verfahren ist die Keimanalyse von Markerkeimen, die für das Fortschreiten der Parodontitis verantwortlich sind. Diese Testverfahren sind weit verbreitet und sie sind schon lange in der Praxis im Einsatz. Diese Tests werden in einem Speziallabor durchgeführt. Der Zahnarzt berechnet lediglich die Probenentnahme und kann ggf. das Testkit in Ansatz bringen.

Ein weiterer Test auf dem Markt ist der aMMp-8 Schnelltest „Perio Marker“. Es handelt sich um einen Schnelltest zur Diagnose von parodontalem Gewebeabbau. Dieser Schnelltest wird vom Zahnarzt selbst ausgewertet. Für die Probenentnahme kann die GOÄ-Nr. 297 berechnet werden, die Auswertung wird analog berechnet.

7. Mikroskopische Diagnostik

Diese Methode dient der Sichtbarmachung der Mikroorganismen. Eine Probe Plaque wird unter dem Mikroskop ausgewertet und dient der Motivation des Patienten.

8. Demonstrationsmodelle (GOZ-Nr. 0060)

Diese Modelle können zur Planung der individuellen Putztechnik und zur verbesserten Instruktion des Patienten eingesetzt werden. Schwer erreichbare Regionen können dem Patienten plastisch vorgestellt werden.

9. Erstellen eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten (GOZ-Nr. 1000)

Der „Mundhygienestatus“ ist die diagnostische Leistung des Zahnarztes hinsichtlich des Standes der Mundhygiene. Die Leistung nach der Nummer 1000 ist innerhalb eines Jahres einmal berechnungsfähig. Die Wahl des Mundhygiene-Index ist dem Zahnarzt freigestellt. Die Erstellung eines Mundhygiene-Index kann ausreichend sein. Der Mundhygienestatus muss in geeigneter Form dokumentiert sein. Die Verwendung eines Formblatts ist nicht vorgeschrieben. Die Feststellung und Beurteilung von Plaque-Retentionsstellen oder von Pflegedefiziten mittels Anfärben der Zähne gehören ebenfalls zur Leistung.

10. Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten (GOZ-Nr. 1010)

Die Leistung nach der Nummer 1010 ist innerhalb eines Jahres dreimal berechnungsfähig. Die Leistung schließt sich inhaltlich an die Leistung nach Nummer 1000 an und wird den individuellen Erfordernissen angepasst.

 

--------------------------------------------

Christine Baumeister-Henning

Beratung Training Konzepte

Sachverstandige zahnarztliches Gebuhrenrecht/Business-Coach

Heitken 20 • 45721 Haltern am See

Tel.: 02364/68541 • Mobil: 0171/4225386

E-Mail: info@ch-baumeister.de