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GOZ 2197 neben GOZ 2060 ff., eine „never ending story“? Hier eine Alternative!

Sie werden denken „nein, nicht schon wieder die GOZ 2197“, aber unsere Autorin Eveline Glowka kommt nicht umhin, sich diesem Thema anzuschließen. Die adhäsive Befestigung hat uns die letzten Jahre doch ziemlich genervt. Und vermutlich geht das 2021 genauso weiter. Es bleibt beim restriktiven Vorgehen der Versicherungen, die sich mit Killerphrasen um die Erstattung drücken.

Aber leider überwiegen mittlerweile die negativen Urteile, (zuletzt das AG Düsseldorf vom 23.10.2020 zur Sammelklage). Daher liegt die Überlegung nahe, eine alternative Berechnungsmöglichkeit zu wählen. Diese wäre ein Ausweichen über eine Vereinbarung der Gebührenhöhe nach §2 Abs. 1, 2 GOZ.

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