Autor: admin am Mi, 03/31/2021 - 15:14
GKV-Patienten haben immer die Möglichkeit, durch eine private Vereinbarung am zahnmedizinischen Fortschritt teilzuhaben. Um für die Praxen mehr Sicherheit im Umgang mit BEMA und GOZ zu bringen, hat die KZBV gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) und in Abstimmung mit der BZÄK einen Leitfaden „Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ“ an alle Zahnarztpraxen herausgegeben.