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Endo-Richtlinien und die Konsequenz in der Umsetzung

Aus der Praxis für die Praxis: Die private Endo-Behandlung beim GKV Patienten Ist beim Kassenpatienten eine Wurzelkanalbehandlung notwendig, ist im Vorfeld zu klären, ob die Behandlung den Richtlinien entspricht und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß Paragraf 12 SGB V, zu Lasten der GKV abgerechnet werden kann. Ist dies nicht der Fall oder werden Behandlungsmethoden angewandt, die den Rahmen einer ausreichend, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung überschreiten, ist die gesamte Behandlung eine Privatleistung. Moderne Behandlungsmethoden, wie der Einsatz eines OP-Mikroskops, eines Lasers oder anderer aufwändiger Behandlungsmethoden übersteigen das Maß einer Kassenbehandlung bei weitem.

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