Der Beschluss zur Aufnahme der Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) bei obstruktiver Schlafapnoe als Vertragsleistung ist in Kraft getreten. Die neuen Bema-Leistungen finden sich im Bema-Teil 2 und bilden dort einen neuen eigenständigen Leistungskomplex. Die neuen Bema-Leistungen finden sich im Bema-Teil 2 Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe) und obstruktiver Schlafapnoe (Unterkieferprotrusionsschiene).
Zu beachten ist, dass die Behandlung gemäß den Richtlinien nur nach Indikationsstellung und Verordnung durch einen Vertragsarzt, der über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß Paragraf 135 Absatz 2 SGS V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen durch die KV verfügt, über die GKV abgerechnet werden kann. Das bedeutet, dass eine Versorgung ohne vorliegende Überweisung eines Facharztes zu Lasten der GKV nicht möglich ist. Detaillierte Informationen zu den Bema-Nummern und Leistungsinhalten finden Sie auf dzw.de.