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Die korrekte Abrechnung von Unterfütterungen

Die häufigsten Rückläufer bei der Prothetik Abrechnung betreffen die Festzuschussklasse 6. Deshalb möchten wir in unserer mehrteiligen Serie den Fokus auf die vermeintlich einfachen Wiederherstellungen von Zahnersatz richten. Im ersten Teil beschäftigen wir uns mit dem Thema Unterfütterungen.

Zahntechniker mit Prothese - Zahnersatzherstellung

Bei Teil- und Vollprothesen sind nach gewisser Tragezeit Unterfütterung notwendig, um die Funktionstüchtigkeit des Zahnersatzes wiederherzustellen. Unterschieden wird dabei zum einen nach der Art der Prothese, die unterfüttert wird (Teil- oder Vollprothese) und zum anderen nach dem angewandten Verfahren (direkt, indirekt, weichbleibend). Bei einer indirekten Unterfütterung erfolgt die Anpassung der Prothese nach Abformung und Modellherstellung im Dentallabor. Bei der direkten Unterfütterung erfolgt die Anpassung direkt im Mund des Patienten ohne vorhergehende Abformung.

Für die Wahl des korrekten Festzuschusses ist lediglich die Art der Prothese ausschlaggebend. So steht für die Unterfütterung von Teilprothesen der Festzuschuss 6.6 zur Verfügung, für die Unterfütterung von Vollprothesen oder schleimhautgetragenen Deckprothesen der Festzuschuss 6.7. Mehr zur jeweiligen Abrechnung inklusive Abrechnungsbeispielen finden Sie auf dzw.de