Sie sind hier

Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung bei Wiederherstellungen – die Einstufung der Versorgungsform

Die Ermittlung der Versorgungsform bei Wiederherstellungen ist für viele eine Herausforderung. Doch bei näherer Betrachtung ist die Einstufung gar nicht so schwierig. Eine wichtige Entscheidungshilfe ist dabei die „Festzuschuss-Richtlinie Teil B. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen“.

Zahnersatzgebiss in Händen

Laut Protokollnotiz zur Befundklasse 6 müssen, für die Einstufung als Regelversorgung, die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach den Nummern 6.0 bis 6.10 vorliegen und die Wiederherstellungsmaßnahme muss als Regelversorgung abgebildet sein. Vereinfacht ausgedrückt: sowohl die zahnärztlichen als auch zahntechnischen Leistungen müssen bei der jeweiligen Festzuschuss Nummer gelistet sein.

Mehr lesen auf www.dzw.de