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Sprung- und Bruchreparaturen im Kunststoffbereich

Im neuesten Teil unserer Reihe Wiederherstellungen befassen wir uns mit Sprung- und Bruchreparaturen im Kunststoffbereich. Für die Berechnung des zahnärztlichen Honorars stehen im BEMA die Leistungsnummern 100a für Wiederherstellungen ohne Abformung und 100b für Wiederherstellungen mit Abformung zur Verfügung.

 

Sparschwein auf Gebiss

 

Bei Suprakonstruktionen ist zu prüfen, ob eine Ausnahmeindikation nach Nr. 36b der Zahnersatz-Richtlinien vorliegt. Bei Vorliegen eines atrophierten zahnlosen Kiefers ist die Wiederherstellung als Regelversorgung einzustufen, das zahnärztliche Honorar wird damit nach BEMA-Nr. 100ai bzw. 100bi berechnet.

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