Autor: admin am Do, 05/04/2023 - 10:13
Füllungstherapien machen etwa ein Viertel der zahnärztlichen Behandlungen aus. Es lohnt sich also, das eigene Abrechnungsverhalten genauer zu analysieren, um Honorareinbußen zu vermeiden.
Die Bandbreite der Füllungsmaterialien ist groß, jedoch sind nicht alle für kaubelastete Kavitäten gleich gut geeignet. Abrechnungstechnisch ist bei plastischen Füllungen zwischen adhäsiven und nicht adhäsiven Füllungen zu unterscheiden.Für die Füllungstherapie im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen kommen die Bema-Nummern 13a-d für das Präparieren und Füllen mit plastischem Füllmaterial im Front- und Seitenzahn zu tragen. Lesen Sie den ganzen Artikel auf dzw.de