Behandlungsbereich
Endodontie
Beschreibung
Entfernen einer alten Wurzelfüllung/Wurzelkanalobturation gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX ( Text der Originalposition )
Erläuterung
Um einen Wurzelkanal zur Aufnahme einer Wurzelfüllung fachgerecht aufbereiten zu können, ist es im Einzelfall erforderlich, dort befindliche hinderliche Obturationen, wie z.B. Kalzifikationen, Dentikel oder alte Wurzelfüllungen, zuvor zu entfernen.
Abrechnungsart
Analogleistung
Privat abrechnen