Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Chirurgische Einordnung eines Zahnes gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Ein (teil-)luxierter und/oder dislozierter Zahn kann chirurgisch wieder eingeordnet und mit einfachen Maßnahmen fixiert werden.
Abrechnungsart
GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen